Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht und nationale Regulierungsbestimmungen melden, stellen wir die folgende interne Meldestelle zur Verfügung: https://grupposapio.segnalazioni.net/?lang=de
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dadurch ist es möglich geworden, dass Sie Missstände (=Verstöße) vertrauensvoll an eine interne Meldestelle der GTI-Gruppe melden können. Das betrifft auch verdächtige Sachverhalte im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bei uns. Durch Ihre Meldung können wir schnell handeln und Missstände abstellen. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass Sie keine benachteiligen Maßnahmen, aufgrund einer berechtigten Meldung, befürchten müssen.
Neben der Meldung von Missständen an die interne Meldestelle, ist es möglich, dass Sie diese an eine externe Meldestelle des Bundes, und zwar beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) unter Hinweisgeberstelle, melden können.
Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße zu beseitigen und negative Folgen eines solchen Fehlverhaltens zu verhindern. Daher bitten wir Sie, sich mit verdächtigen Sachverhalten erst an unsere vertrauliche Hinweisgeberstelle zu wenden.